EB int – Finanzielle Unterstützung

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Elternbeirat  – finanzielle Unterstützung

Unterstützung bei Klassenfahrten

Am Max soll jedes Kind unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern an Klassenfahrten teilnehmen können. Der Elternbeirat bezuschusst deshalb im konkreten Bedarfsfall Bedürftige, wenn Zuschüsse von dritter Seite nicht ausreichen.
Vorgehensweise:
Hartz-IV- oder Sozialhilfeempfänger haben gegenüber dem Jobcenter bzw. dem Sozialhilfeträger Anspruch auf vollständige Kostenübernahme bei einer mehrtägigen Klassenfahrt (§ 23 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II). Weitere Infos finden Sie im Internet unter:
Unterstützung für die Finanzierung von Klassenfahrten
Für die Teilnahme an einem eintägigen Ausflug sieht Hartz IV einen Gutschein von jährlich 30 € vor.
Diese Ansprüche nutzen Sie bitte vorrangig.
Der Elternbeirat unterstützt Sie im Rahmen seiner Mittel gerne nachrangig, wenn diese Hilfe nicht in Anspruch genommen werden kann.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Lehrkraft, die die Fahrt durchführt. Diese entscheidet über die Weiterleitung an den Elternbeirat. Diskretion ist dabei für uns oberstes Gebot.
Prinzipiell gewährt der Elternbeirat nur Zuschüsse. Wir bemühen uns stets um eine angemessene Einzelfall-Gerechtigkeit.

Spenden an den Elternbeirat…

… sind zur Unterstützung von schulischen Anliegen und Projekten gerne willkommen und für Unterstützungsmaßnahmen auch notwendig.
Steuerbegünstigt einzahlen können Sie auf das EB-Konto
Elternbeirat Maximiliansgymnasium

Konto-Nr.    103 115 531
BLZ    701 500 00
IBAN    DE81701500000103115531
BIC    SSKMDEMMXXX

bei der Stadtsparkasse München

Rechtlich gilt:

Der Elternbeirat ist ein unselbständiges Organ der inländischen öffentlichen Dienststelle Schule (Art. 64 BayEUG). Ihre Spende fließt somit formell dem Maximiliansgymnasium zu, das die Voraussetzungen des § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG erfüllt.
Bei Spendenbeträgen bis 200 € gilt in der Regel der Zahlungsbeleg als Nachweis (§ 50 Absatz 2a EStDV). Sie erhalten aber von uns gerne eine formelle Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

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